Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1 Vorbemerkung
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Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in objektiver Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen bekennen und verpflichtet haben. |
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§ 2 Maklervertrag
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Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten / Offerten der Firma CityLife Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots / der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise sich zugänglich machen, treten diese AGB in Kraft. |
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§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
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Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die CityLife Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung verdient und fällig. |
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§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
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Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf / Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 7,14% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. |
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§ 5 Mehrwertsteuer
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Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. |
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§ 6 Nebenabreden
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Nebenabreden zu den Angeboten der CityLife Immobilien bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. |
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§ 7 Verzug
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Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. |
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§ 8 Haftung
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Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen. |
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§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Maklers vereinbart |
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§ 10 Teilnichtigkeit
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Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine Neue dem Wortlaut nahekommende ersetzt. |
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§ 11 Vorkenntnis
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Ist dem Empfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bekannt, so ist er verpflichtet, dies uns unmittelbar, innerhalb 7 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen. Objekte gelten als bisher unbekannt, sofern der Empfänger nicht unmittelbar unter Nennung des Voranbieters Einspruch erhebt. |
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